Mit den steuerfreien Gehaltsextras können die Netto-Löhne von Angestellten erhöht werden, ohne die Lohnnebenkosten zu steigern. Dadurch profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichzeitig.
Einsatzmöglichkeiten im Überblick:
Ganz gleich ob Essen, Shoppen oder Tanken; zu bestimmten Anlässen oder als dauerhaftes steuerfreies monatliches Extra. Mit uns werden Ihre Lohnkosten auf ein Minimum sinken ohne das Ihre Mitarbeiter einbußen hinnehmen müssen.
Im Rahmen der Entgeltabrechnung erfolgen bei jedem Arbeitnehmer steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Abzüge. Das ursprünglich hoch klingende Brutto-Entgelt verringert sich entsprechend
der persönlichen Besteuerungsmerkmale schnell in ein niedrigeres Netto-Entgelt. Durch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen hat der Gesetzgeber aber Möglichkeiten zur Erhöhung des Netto-Entgelts
mittels staatlich geförderter Lohnbausteine geschaffen. Statt einer reinen Brutto-Gehaltserhöhung für den Arbeitnehmer werden andere Vergütungsbausteine genutzt.
Da diese Maßnahmen nicht in das eigentliche Bruttogehalt fallen, sind sie sozialversicherungsfrei. Auf die entsprechenden Gelder werden keine Steuern erhoben und es müssen keine Sozialabgaben
geleistet werden. Warum sollte aber der Arbeitnehmer einer solchen Gehaltserhöhung zustimmen?
Nach der Anpassung des Vergütungssystems in einem Unternehmen können folgende Vorteile auftreten:
-Höhere Quote Netto vom Brutto im Vergleich normaler Gehaltserhöhung
-Schaffung von finanziellen Freiräumen für Altersvorsorge für Arbeitnehmer
-Senkung Arbeitgeberkosten und Sicherung Wettbewerbsfähigkeit Unternehmen
-Positionierung des Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber am Markt.
Als mögliche Bausteine für eine Netto-Entgelt-Optimierung (NEO), auch Nettolohnoptimierung genannt, werden auszugsweise folgende Vergütungsbestandteile gesehen:
Sachbezug / Shopping-Karten / Gutscheine
-Pauschalen für Internet / Handy
-Kinderbetreuung
-betriebliche Gesundheitsförderung / Altersvorsorge
-Shopping-Karten oder Gutscheine können unter die Nettolohnoptimierung fallen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Arbeitszeit überlässt. Bis zu einem Wert von 44 Euro
kann ein Arbeitnehmer pro Monat solche Gutscheine erhalten, ohne dass diese als Extra-Einkommen versteuert werden müssen.
Hierbei ist zu beachten, dass keine Geldsummen explizit ausgewiesen sind. Darunter fallen auch Verpflegungsggutscheine wie zum Beispiel für das Essen in der Kantine.
Ebenso können Arbeitgeber Arbeitnehmern – je nach Brache – Internet- oder Handypauschalen gewährleisten. Für Handys kann der Arbeitgeber zum Beispiel die Rechnung bis zu einer gewissen Höhe bezahlen.
Für Arbeitnehmer, die zu einem Großteil im Homeoffice arbeiten, eignet sich dagegen eine monatliche Pauschale für den Internetanschluss, die vom Arbeitgeber übernommen wird.
Eine weitere Möglichkeit der Nettolohnoptimierung ist der Zuschuss bei Kinderbetreuung. So könnte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Zuschuss für einen Kindergartenplatz geben. Diese Geste
schafft zugleich einen guten Ruf als familienfreundliches Unternehmen.
Auch das Angebot einer betrieblichen Gesundheitsförderung und der betrieblichen Altersvorsorge senken auf Dauer nicht nur die Lohnkosten, sondern stellen das Unternehmen als eine Institution
dar, dass sich um seine Arbeitnehmer aktuell und für die Zukunft kümmert.
Wir als junges Unternehmen verstecken unsere Preise nicht und lotsen Sie nicht über ein Verkaufs-Callcenter!
Ihm Rahmen der Lohnoptimierung entstehen Ihnen keinerlei Kosten, wenn wir Ihnen nicht helfen können.
Die Vergütung im Falle dessen, dass wir Einsparungsmöglichkeiten finden, die Sie umsetzen können berechnen wir lediglich 10% des jählichen Einsparpotenzials.
Wenn Sie bereits Kunde sind oder werden ist die Lohnoptimierung selbstverständlich kostenlos und in unseren Leistungen inklusive.
|
|